Teichordnung
- Das Anfüttern jeglicher Art in allen Teichen ist verboten
- Angeln mit Drilling, Blinkern und Wobbler ist verboten
- Die Schnur und das Vorfach jeder Rute muss eine ausreichende Festigkeit besitzen, damit
jeder Fisch sicher und waidgerecht gelandet werden kann.
- Der Fisch ist danach waidgerecht durch Abschlagen zu betäuben und durch Abstechen zu töten.
- Fische mit dem Kescher zu fangen ist verboten.
- Ein Wechsel zwischen den Teichen ist nicht gestattet.
- Seit einigen Jahren ist es allgemein untersagt, mit lebenden Köderfischen zu angeln.
- Geangelt wird nur mit Naturködern, Teigmischungen oder Silikon-Ködern.
- Fliegenruten - Angeln sind bei uns an den Teichen nicht erlaubt.
- Jeder Angler der Angelruten bedient, muss im Besitz einer eigenen dafür gültigen Angelerlaubniskarte sein.
- Nach Ablauf der Angelzeit ist die Angelberechtigung erloschen oder beim Geschäftsführer zu erneuern.
- Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung sofort die Anlage verlassen, wenn
bei ihm Regelverstöße festgestellt werden und er durch sein Verhalten ein friedliches
Miteinander unter den Anglern erheblich stört.
- Bitte keine Schnur und Haken am Wasser "vergessen"
- Nehmt Rücksicht auf die am Wasser lebenden Tieren.