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Angelpark Eicherscheid

Angelpark Eicherscheid

Teichordnung

Grundsätzlich darf unsere Anlage jeder betreten, der Ruhe und Erholung in der Natur sucht. Mit dem Betreten der Anlage gilt die Teichordnung als anerkannt. Jegliches Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

Eltern haften für Ihre Kinder

1.    Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen.

2.     Das Angeln ist überwiegend nur mit gültigem Fischereischein gestattet.

3.    In den gekennzeichneten Besatz und Ruhezonen ist das Angeln strengstens verboten.

4.    Das Mitführen von Hakenlöser, Unterfangkescher und Betäubungsgerät ist Pflicht.

5.    Lebendhalterung ist nicht gestattet. Die gefangenen und getöteten Fische dürfen nur am Schlachtplatz ausgenommen werden. Bei hohen Temperaturen hat der Gast durch geeignete Mittel dafür zu sorgen, dass ein Verderben des Fangs verhindert wird (z. B. Kühlbox).

6.    Es dürfen je Angler maximal 2 Angeln mit je einem Ein Haken verwendet werden.

7.    Ein Reißen der Fische ist nicht gestattet. Zur Landung der Fische ist grundsätzlich ein Unterfangkescher vorgeschrieben.

8.    Fangfähige Fische sind unverzüglich zu betäuben und unmittelbar darauf zu töten. Erst im Anschluss darf der Angelhaken entfernt werden. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Karteninhabers.

 Für die Ergiebigkeit des Fanges wird keine Garantie übernommen.                                              

9.    Beim Angeln ist Rücksicht auf den Nachbarn zu nehmen und das friedliche Miteinander nicht stören.

10. Der übermäßige Genuss von Alkohol ist verboten. Weiterhin weisen wir auf das gültige Jugendschutzgesetz hin.

11. Jegliche Art von Anfüttern ist verboten.

12. Wer sich von seinem Angelplatz entfernt, muss seine Ruten aus dem Wasser entnehmen!

13. Für Schäden die der Angler sich selbst, oder anderen Personen zufügt, und auch für Folgeschäden ist er selbst verantwortlich und haftbar.

14. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur.

Benutzt bitte bereitgestellte Abfallbehälter .

15. Jeder Angler (Besucher) muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen

16. Erlaubt sind alle Angelmethoden lt. Fischereigesetz. Einschränkungen werden bekannt gegeben.

17. Der Angler hat für weidgerechtes, ruhiges Verhalten am Gewässer zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor Beeinträchtigung und Störung zu schützen!

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