Hausordnung
Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Anfüttern der Fische ist nicht gestattet!
Angeln mit lebendigen Köderfischen ist ebenfalls nicht erlaubt.
Gefangene Fische müssen mit einem Unterfangkescher aus dem Gewässer entnommen und ordnungsgemäß getötet werden.
Gefangene Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden, bei nicht Einhaltung werden 50€ eingehoben.
Die Fische müssen vor dem Ausnehmen gewogen werden.
Der Schlachtplatz ist immer sauber zu verlassen!
Für Schäden, die der Angler sich selbst, der Anlage oder anderen Personen zufügt, ist er selbst verantwortlich und haftbar. Eltern haften für ihre Kinder.
Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Außerdem wird eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € erhoben und die Person erhält Hausverbot.
Bei Verstoß gegen diese Hausordnung kann man von der Angelteichanlage verwiesen werden.