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Badesee Niedernsill

Badesee Niedernsill

GPS:47.278569; 12.644885
Jahreszeit:1. April bis 15. November
Fischarten:Hecht, Karpfen, Flussbarsch, Kaulbarsch, Brachse (Brasse), Döbel (Aitel), Rotauge, Div. Weißfische, Zander, Wels (Waller)
Angelarten:Ansitzangeln, Fliegenfischen, Spinnangeln
Genehmigung auf Papier:Nein, kann am Handy vorgezeigt werden
Boot:nicht erlaubt
Nachtangeln:erlaubt
Typ:See
Eigentümer:Hotel Bräurup GmbH & Co KG
E-mail:hotel@braurup.at
Telefon:+43 6562 62160
Webseite:https://www.braurup.at/de/fischen

Im Sommer während der Badesaison ist das Fischen nur eingeschränkt möglich und bei Badebetrieb in der Zeit von 10.00 bis 19.00 seitens der Gemeinden nicht erwünscht. Bei Fragen kontaktieren sie bitte den Fischershop Bräurup 06562/6216-521. Wir danken für ihr Verständnis.

Badesee Niedernsill

Der Badesee Niedernsill ist ein Fried- und Raubfischgewässer und weist eine Wasserfläche von ca. 1,5 ha auf.

Das Ufer ist flach und einfach zu begehen.

Der See ist ca. 4-5 Meter tief und weist einen sandigen großteils bewachsenen Boden auf.

Auf zahlreiche Badegäste ist zu achten, während der Sommermonate.

Nachtfischen ist erlaubt.

Fische: Hecht, Karpfen, Barsch, Brachsen, Eitel, Rotaugen, diverse Weißfischarten, Zander, Wels.

Jugendwarte bis 15 Jahre 21 Euro

Tageskarte 24 Euro

Tageskarte mit Nacht 35 Euro

Bestimmungen

Folgende Regeln sind einzuhalten

Erlaubt sind alle Kunstköder und Bienenmaden, jedoch ohne Widerhaken und nur mit Einzelhaken!

Verboten ist das Fischen mit lebenden Wirbeltieren (Fische, Frösche, udgl.), Wurm, Mais, Käse, tiroler Hölzl, Systeme mit mehr als 5 Köder (Nymphen), Drillinge und Zwillinge! Setzkescher sind verboten. Gefischt werden darf von 6.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit.

Die Ausübung dieser Erlaubnis ist auf zwei Angelruten beschränkt! Ausgelegte Angelruten dürfen nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden!

Entnahme

2 Stück Fische (Hecht, Karpfen, Zander, Wels, Schleie).

Sobald der Fischer im Besitz der erlaubten Anzahl der zu entnehmenden Fische ist, hat er das Fischen einzustellen.

Alle gefangenen Fische, die nicht behalten werden oder untermassige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen, nur verletzte (blutende) und pilzige Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Solche Fische müssen im Fangverzeichnis eingetragen werden. Sollte ein Fisch den Haken verschluckt haben, so ist dieser zu entnehmen, weidgerecht zu töten und in das Fangverzeichnis einzutragen.

Jeder Fischer hat ein geeignetes Gerät mitzuführen, um ein schonendes Auslösen eines gehakten Fisches bzw. Zurücksetzen zu gewährleisten (Zange, Löseschere). Ein Fisch darf nie mit trockenden Händen angefasst bzw. mit trockenem Kescher gekeschert oder auf trockenem Untergrund gelöst werden. 

Das Ausnehmen der Fische am Angelplatz bzw. Badesee ist verboten! Bei einer Kontrolle durch einen Aufsichtsfischer oder einer von uns beauftragten Person, hat jeder Fischer seine Fischereierlaubnis und die gefangenen Fische (ohne Aufforderung) vorzuweisen.

Auf dem Weg von und zu den Gewässern bitte Rücksicht auf Fauna und Flora nehmen. Sie befinden sich immer auf Fremdgrund bzw. im Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern. Grundsätzlich dürfen Sie mit einer gültigen Fischereierlaubnis jeden Fremdgrund betreten, aber keinen Flurschaden verursachen. 

Nach Beendigung des Angelns hat jeder Fischer den Angelplatz in sauberstem Zustand zu verlassen (leere Dosen, Büchsen, Säcke Verpackungen usw.). Sollte der Angelplatz nicht aufgeräumt sein, gibt es keine Karte mehr!

Jeder Regelverstoß hat den ersatzlosen Entzug der Fischereierlaubnis zur Folge!

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