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Badner Teich

Badner Teich

GPS:48.09575; 16.24065
Jahreszeit:ganzjährig
Fischarten:Karpfen, Hecht, Wels, Zander, Schleie, Barsch, Brachse, Rotauge, Rotfeder
Angelarten:Ansitzangeln
Genehmigung auf Papier:Ja, muss in Papierform mitgeführt werden
Boot:nicht erlaubt
Nachtangeln:nicht erlaubt
Typ:Teich
Eigentümer:VÖAFV
E-mail:office@fischundwasser.at
Telefon:+43 (0)1 403 21 76
Webseite:https://www.fischundwasser.at/reviere/badner-teich/

Der große Teich weist eine Wasserfläche von etwa drei Hektar auf. Ein kleiner Teich bietet gute Möglichkeiten auf Kleinfische und Köderfische zu angeln. Durch die gute Zufahrtsmöglichkeit und die schön gepflegte Anlage sind die Teiche bei vielen Karpfenfischern sehr beliebt. Limitierte Lizenzzahl.

Jahreskarten

Erwachsene: EUR 301,00
Jugendliche: EUR 141,00

FISCHEREIORDNUNG Revier BADNER TEICH 2022 Bei der Fischereiausübung sind die Lizenz samt Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht), das VÖAFV-Mitgliedsbuch sowie die notwendigen behördlichen Dokumente unbedingt mitzuführen und auf Verlangen einem Kontrollorgan vorzuweisen. Die Bestimmungen dieser Fischereiordnung, der Lizenz sowie das NÖ-Fischereigesetz sind strikt einzuhalten. Die Fangstatistik ist vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen. Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal einen Einzelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischen mit Kunstköder). Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt. Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05., Karpfen ab 65 cm ganzjährig. Brittelmaße: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Beim Angeln mit totem Köderfisch müssen gefangene Raubfische, die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, angeeignet werden. Spinnfischen ist vom 01.06. bis 31.12. erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Die Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). In der Zeit vom 01. Juli bis 31. August des laufenden Jahres ist die Ausübung der Fischerei bis 24.00 Uhr sowie in den Nächten von Freitag auf Samstag, und Samstag auf Sonntag, durchgehend, gestattet. Bei Einbruch der Dunkelheit ist der Angelplatz ausschließlich mit einem weißen Licht direkt beim Angelzeug zu beleuchten, ausgenommen Spinnfischen (kein offenes Feuer!). Knicklichter dienen nicht zur Beleuchtung des Angelplatzes! Das Anfüttern ist nur vor Beginn des Fischens mit maximal zwei Handvoll einwandfreiem Futter gestattet. Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel. Drahtsetzkescher dürfen nur zur Hälterung von Aalen verwendet werden. Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte sind mitzuführen und zu verwenden. Pro Revier darf nur eine Lizenz gelöst werden. NICHT GESTATTET: Fischen während der Revierreinigung. Lebender Köderfisch. Fischen von Brücken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische). Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf von gefangenen Fischen. Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.ä. Abtransport von lebenden Fischen. Hältern von Köderfischen in nicht geeigneten Behältnissen. Nach erfolgtem Fischbesatz kann die Fischerei eine Woche gesperrt werden. Das Datum wird mittels Aushang kundgetan. FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN: 20 Stück Karpfen oder Schleien, 15 Stück Raubfische wie Hechte, Zander, Welse, sowie 15 Stück Salmoniden, pro Jahr. Pro Tag dürfen 2 Stück Karpfen, 2 Stück Schleien, 2 Stück Raubfische und 2 Stück Salmoniden, sowie zusätzlich 5 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische, angeeignet werden. Ausgenommen: 6 Stk. Karpfen, 2 Stk. Raubfische, 6 Stk. Salmoniden pro Woche (Woche = Mo - So). Nach Aneignung von zwei Raubfischen ist die Fischerei auf diese untersagt! AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische (ausgenommen Weißfische) aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik mit Länge sowie mit genauer Uhrzeit (unbedingt vierstellig z.B. 06.05) einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden. Wenn an einem Tag der o.a. Fische, die begrenzte Stückanzahl gefangen und angeeignet wurde, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Angeeignete Fische müssen bis zum Verlassen des Angelplatzes vor Ort aufbewahrt werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Verletzte Fische die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, müssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Maränen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden. Der VÖAFV übernimmt für den Fang bestimmter Arten und Mengen von Fischen keine Gewähr

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