GPS: | 48.063463; 13.143122 |
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Jahreszeit: | 16. März bis 31. Oktober |
Fischarten: | Karpfen, Schleie, Regenbogenforelle, Flussbarsch, Döbel (Aitel), Brachse (Brasse), Seeforelle, Rotauge, Rotfeder, Giebel, Renke (Reinake, Felchen), Laube (Ukelei), Hecht, Schied (Rapfen), Wels (Waller), Zander, Bachforelle |
Angelarten: | Spinnangeln, Ansitzangeln, Posenangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | See |
Eigentümer: | Schalchner Angler Club |
E-mail: | info@sac-schalchen.com |
Telefon: | +43660 56 337 84 |
Webseite: | https://www.sac-schalchen.com/ |
Der Baggersee, mit einer Fläche von ca.3,5 ha, liegt zwischen Jeging und Pfaffstätt direkt an der Mattseer Bundesstraße. Parkplätze sind direkt oberhalb der Vereinshütte ausreichend vorhanden.Dieses Vereinsgewässer ist nicht nur bei Anglerkollegen sehr beliebt, sondern auch bei Ruhesuchenden, Radfahrern oder einfach bei Neugierigen die einfach mal "schaun" wollen.
Die Wassertiefe ist "sehr schwankend", da es sich um einen Grundwassersee handelt, und diese daher je nach Jahreszeit variiert. Im Durchschnitt ist mit ca. 7m zu rechnen.
Der Fischbesatz am See ist ausgeglichen und umfangreich.Dies kommt natürlich nicht von heut' auf morgen.Unser passionierter Gewässerwart "Fürlinger Franz" ist ständig darum bemüht dafür zu sorgen, daß man fast immereinen erfolgreichen Angeltag bei uns erleben kann.
Etwaige Ausrüstung und Köder können beim Angelshop Sport-Neuländtner (Link:Sport-Neuländtner) in Schalchen gekauft werden.
Das Angeln ist nicht erlaubt:
an der Steilwand gegenüber der Hütte
auf dem Betriebsgelände des Kieswerks
im Schongebiet links neben der Hütte
mit dem Boot, auch nicht mit einem Futterboot!
Diese Bereiche sind mit Schildern deutlich gekennzeichnet. Angelsaison
16. März bis 31. Oktober Lizenzbuch OÖ
Für dieses Gewässer ist das Lizenzbuch OÖ erforderlich! Sollten Sie für das aktuelle Jahr noch keines besitzen, können Sie es in unserem Shop erwerben!
Tageskarte 40 Euro
Bestimmungen
Vom 16. März bis 31. Oktober in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr.
Max. 2 Ruten mit je 1 EINFACHHAKEN mit Ausnahme bei Kunstköder oder toten Köderfischen (Mindestmaß 20cm) oder einer Hegene mit 5 Nymphen ohne Köder.
Schonzeiten:
Mindestmaße:
ZU BEACHTEN: Der Angler hat sich UNMITTELBAR NACH DEM FANG eines Fisches (unter Bedacht der Schonzeit sowie Mindest- od. Höchstmaß) für das Behalten oder Freilassen eines Fisches zu entscheiden!
Bei Flurschäden oder Umweltverschmutzung muss mit einer Anzeige gerechnet werden.