GPS: | 48.071783; 12.815623 |
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Jahreszeit: | Laut Termin Buchung |
Fischarten: | Karpfen, Stör, Hecht, Regenbogenforelle, Wels und 1 weitere Fischarten |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | Angelgewässer |
Eigentümer: | Privat Besitz |
E-mail: | schuster@erwins-metzgerei.at |
Telefon: | +43664/1023482 |
Webseite: | https://www.coloradosee-tarsdorf.at/ |
Coloradosee (Tarsdorf) ist ein Angelgewässer in Österreich.
Teichordnung Coloradosee
Fischen ist für alle Kartenbesitzer von 5:00 Uhr bis 22:00 Uhr gestattet. Termine für das Nachtfischen werden noch bekanntgegeben. Spinnfischen ist nur in dem Zeitraum von 1. September bis 1. Februar erlaubt. Es darf mit 2 Angelruten mit je einem Einzelhaken vom Ufer gefischt werden. Tageskarten am Ende des Tages bitte unbedingt in den Postkasten bei der Hütte einwerfen. Entnommene Fische sin sofort in die Fangliste einzutragen.
Anfüttern ist nur mit PVA und Futterspirale erlaubt. Futterboot, Futterschaufel, Schleuder, Boilierohr und Raketen sind verboten.
Es dürfen nur monofile Hauptschnüre mit einer Mindeststärke von 0,30mm und nur monofile Schlagschnüre verwendet werden. Geflochtene Schnüre beim Spinnfischen sind erlaubt.
Karpfen, Amur und Stör sind ganzjährig zurückzusetzen und dürfen nur mit Schonhaken befischt werden.
Gefangene Fische müssen auf der zuvor befeuchteten Abhakmatte versorgt werden, geeignete Wundbehandlungsmittel sind anzuwenden. Aufgrund des Besatzes an großen Fischen ist ein entsprechend großer Kescher (min. 80cm Bügellänge) mitzubringen und zu verwenden. Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist nicht erlaubt.
Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Bereich abgestellt werden, die Grünflächen dürfen nicht befahren werden.
Beim Verlassen des Angelplatzes sind die Angelruten aus dem Wasser zu nehmen.
Die Angelplätze sind von jeglichem Abfall reinzuhalten, Aschenbecher für die Zigarettenstummel können bei der Hütte ausgeliehen werden. Campieren und Lagerfeuer sowie Holzkohlengrill sind nicht gestattet.
Baden im Teich ist nicht erlaubt. Im ausgewiesenen Schongebiet darf nicht gefischt werden.
Den Kontroll- und Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten. Jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
Ein Nichtbeachten der Teichordnung führt zum Entzug der Lizenz!
Wir wünschen ein kräftiges Petri Heil! Der Pächter Erwin Schuster und sein Team