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Forellensee Vöhrum

Forellensee Vöhrum

Teichordnung

Mit dem Erwerb einer Angelberechtigung werden die Teichordnung und Geschäftsbedingungen anerkannt.

- Nach Anordnung des Veterinäramtes ist das Besetzen der Fische nur außerhalb der Angelzeit gestattet. Aufgrund dessen beginnt die offizielle Angelzeit, sobald das Teichteam die fische besetzt und den See zum Fischen freigegeben hat.
- Es darf nur mit den bezahlten Ruten (personenbezogen und nicht übertragbar) geangelt werden, die anderen Ruten sollten vom Wasser abgewandt stehen.
- Eine Lebendhälterung geangelter Fische ist verboten.
- Die Nutzung eines Setzkeschers ist verboten. Jeder Angler muss gem. §4 Abs. 1, S. 3 TierSchG i.V.m. §4 Abs. 1 der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchIV) über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) zum Töten von Fischen verfügen. Als Nachweis der Sachkunde kann der Fischereischein oder der Nachweis der bestandenen Fischerprüfung dienen. Entsprechende Papiere sind während des Angelns bei sich zu führen. Das Teichpersonal ist zur Kontrolle der Papiere berechtigt. Personen die nicht über die Sachkunde nach Nr. 5 verfügen, dürfen nur angeln, soweit Sie entweder dem sachkundigen Teichpersonal unterstellt werden*, oder in Begleitung eines Sachkundigen nach Nr. 5 sind. Im Falle, dass ein Angler dem Teichpersonal unterstellt werden muss, hat dies der Angler vor Angelbeginn dem Teichpersonal anzuzeigen.
- Das Anfüttern mit Maden und Forelli ist strengstens verboten.
- Geangelte Fische sind aussschließlich mithilfe eines Unterfangkeschers zu landen und schonend aus dem Wasser zu heben. Fangfähige Fische sind unverzüglich vor dem Abhaken zu betäuben und zu töten. Das mutwillige Reißen der Fische ist strengstens untersagt. Für Keschern gilt das Gleiche.
- Für eine Tageskarte gilt die Fangbegrenzung von 35 Forellen, halbtags 20 Forellen. Eine 24 Std.- Karte ist auf 65 Forellen limitiert.
- Das Wandern um den See ist verboten. Geangelt wird nur von den abgesteckten Plätzen, der jedoch einmal am Tag komplett gewechselt werden darf.
- Das Angeln mit lebendigen Köderfischen ist grundsätzlich verboten.
- Als Schonmaße gelten die allgemeinen Schonmaße des DAV.
- Es gilt ein generelles Entnahmeverbot für Karpfen.
- Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Müll gehört in die Tonnen.
- Das Ausnehmen der Fische am/im See ist strengstens verboten.
- Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Andere Lebewesen sowie Natur und Landschaft sind zu schützen.
- Das Baden bzw. Eintreten in das Gewässer ist strengstens untersagt.
- Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung bzw. unter Aufsicht geeigneter Personen angeln.
- Anweisungen des Teichpersonals sollten beachtet werden; Bei Missachtung/Wiederholung ist eine Verweisung/Teichverbot möglich.

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