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Große Rodl

Große Rodl

GPS:48.440564; 14.248876
Jahreszeit:1. Januar bis 31. Dezember
Fischarten:Äsche, Bachforelle, Regenbogenforelle
Angelarten:Fliegenfischen
Genehmigung auf Papier:Ja, muss in Papierform mitgeführt werden
Boot:nicht erlaubt
Nachtangeln:nicht erlaubt
Typ:Bach
Eigentümer:SGS Flydesign - Erste Linzer Fliegenfischer-Schule
E-mail:office@sgsflydesign.at
Telefon:+43 664 3413108
Webseite:https://www.sgsflydesign.at/

Die große Rodl nähe Grammastetten, zwischen Untergeng und der 100 Meter stromauf der oberen Grenze liegenden Edelmühle, erweitert das Fliegen-fischereiliche Angebot im schönen Mühlviertel um hochklassige 4 km Fliegenstrecke. Diese nur 19 km nahe an Linz gelegene Perle versprüht bereits beim ersten Blickkontakt ihren unwiderstehlichen Charme, egal ob aus der Sicht von uns Fliegenfischern oder mit den Augen echter Naturliebhaber. Beim fischen mit der Fliegenrute schenkt die große Rodl dem wahren Trockenpuristen ebenso wie dem enthusiastischen Nymphen-Fischer ein weiteres Revier das seinesgleichen weithin sucht.

Schnelle Riesel die von den hier ansässig und durchaus wehrhaften Äschen geliebt werden, wechseln mit ruhigen langen oder auch kurzen Zügen, in denen Bach und Regenbogenforellen in teils beachtlichen Größen ihr stell dich ein geben, ab. Diese schnellen Rieselstrecken die in Ihrer tiefe von 30 cm bis 150 cm Tiefe variieren lassen das klare und wie nördlich der Donau üblich, leicht teefarbig, kühle Rodlwasser in ab und an beachtlicher Geschwindigkeit der Donau zu eilen. Eben dieses Fließtempo wäscht die an den Uferkanten dunklen und tiefen Höhlen im Wurzelwerk der Uferbäume wie in den bis zu 150 Jahre alten und kaum wahrnehmbaren Steinschlachtungen stätig tiefer und tiefer aus und schafft damit geheimnisvolle, dem unachtsamen verborgen bleibenden Unterstände aus. Hat man einmal den Clou erkannt die Trockne oder auch eine dezent gebundene Nymphe in solch einem Abschnitt, sehr nahe an der Uferkante, eben an diesen Forellenburgen zu platzieren, muss man unweigerlich mit Kurzweil bringenden guten Drill´s rechnen. Besucht man in diesen Revier der großen Rodl jedoch die im Mittelteil liegenden, langen, ruhigen und sehr tiefen Abschnitte, die durch einige natürlich entstandenen Sollschwellen unterbrochen werden, wird das fischen auf den hier häufig zu findenden Bachsaibling zum wahren Suchtfaktor. Egal ob mit Nymphe und Biss-Anzeiger im Weißwasser oder auch nur für Jahreslizenz Inhaber das hier erlaubte Cech oder French-nymphing bieten, wie die fein gefischte Trockene auf einer durchschnittlichen Breite von 10 – 18 Metern, Fliegenfischen vom feinsten.

Einen weiteren, nicht weniger Wichtigen Vorteil offenbart die große Rodl in diesem Bereich durch ihre durchgehend, auch für ungeübte Fliegenfischer, guten begehbarkeit. Das gesamte Revier kann ohne großen Kraftaufwand und mit nur wenigen Bachquerungen, vollständig, ohne steil gelegene auf oder Abstiegn befischt werden. Beim Material darf und sollte man sich in Schnurklassen zwischen 2 und 4 bewegen, Rutenlängen von 2,40 Meter sind bereits an der oberen Grenze und sollten, da ansonsten die teilweise geforderte Präzision leidet nicht überschritten werden, bei den Vorfächern ist ein 0,16 mm genau das richtige um das Vertrauen der Flossenträger nicht zu strapazieren und mit einer Hüfthohen Wathose ist man ausreichend gewappnet um einen Tag an der großen Rodl zum erholsamen Erlebnis zu machen. Als Abschluss möchte ich auch hier wieder meinem persönliches Empfinden Ausdruck geben und eine eher philosophische Beschreibung anhänglich machen. Hätte man die große Rodl ohne Worte zu beschreiben würde es ausreichen zwei sehr große und bekannte Musikstücke wahrer Meister zu mischen, ….. zum einen Mozarts Forelle .. zum anderen … Smetanas Moldau und schon würde man die quirlig sprudelnde Rodl vor dem geistigen Auge haben … natürlich wie gewohnt, mit Poolbrille.

Sicher bin ich mir jedoch das Sie nach dem ersten Besuch dieses Konzertes mit Frack und Taktstock oder besser mit Wathose und Fliegenrute immer wieder gerne wiederkehren um Ihrer eigenen Sinfonie, genau hier, an diesem unberührten zu lauschen.

Preise:

Tageskarte 45 Euro

Bestimmungen für Tages und Blockkarten Aist / Rodl / Naarn A / B

 

Es ist die Pflicht des Lizenznehmers, sich mit den Gewässergrenzen vertraut zu machen.

Feldaist : obere Grenze ca. 250 Meter oberhalb vom sogenannten Jungfernsprung (Tafel) / untere Grenze stellt die Wehranlage bei der sogenannten Kriehmühle (Tafel)

Gr. Naarn A : obere Grenze stellt die Brücke bei der sogenannten Wachtelmühle (Tafel) / untere Grenze stellt die sogenannte Biermayrbrücke (Tafel)

Gr. Naarn B : obere Grenze stellt die Brücke bei der sogenannten Ebrixmühle (Tafel) / untere Grenze stellt die Brücke bei der sogenannten Wachtelmühle (Tafel)

Gr. Rodl : obere Grenze stellt der Wehrbaum der sogenannte Mittermühle (Tafel) / untere Grenze stellt die Wehranlage der Teichanlage oberhalb des Sägewerks (Tafel)

Das Angeln ist nur unter Einhaltung dieser und der Gesetzlichen Fischereiordnung auszuüben.

Die Amtliche Fischerkarte, Steuerbuch sowie die Tages od. Blockkarte ist steht’s mit sich zu führen.

Beim Verlassen des Angelplatzes sind keine Abfälle zu hinterlassen.

Es ist nicht gestattet andere mit- oder in Vertretung der eigenen Person fischen zu lassen.

Es darf nur mit einer den üblichen Bestimmungen geltenden Fliegenrute sowie Tenkara geangelt werden.

Als Köder dürfen nur Kunstfliegen und Nymphen verwendet werden, sogenannte Jiggfliegen, Streamer und natürliche Köder sind nicht gestattet.

Es darf nur mit Einfachhaken OHNE Widerhaken geangelt werden.

Vorfachmaterial unter 0,16 ist nicht gestattet (Fischverlust und zu lange Drillzeiten).

Mit Fischen ist tunlichst behutsam um zu gehen, Anlandung oder anschleifen ans Ufer ist nicht gestattet.

Der Tag-Datum des Fisch-Ausganges ist vor Antritt mit dokumentenechtem Schreibgerät in der Tages/ Blockkarte zu vermerken.

Eine Entnahme bzw. der Abtransport von lebenden Fischen ist bei Tages / Blockkarten nicht gestattet.

Aufsichtsorganen ist bei einer Kontrolle Folge zu leisten und auf Verlangen das Fischereigerät, Weggepäck (Taschen, Rucksack, Fliegenjacke) einsichtig zu machen.

Der erlegte Geldbetrag wird weder bei nicht Ausnützung noch bei Karten-Entzug zurückerstattet.

Der Kartengeber (Pächter) haftet nicht für Schäden an Gesundheit und Gerätschaften des Kartennehmers.

Bei Vergehen wie Wiederhaken, Fischentnahme, Streamer o. Jiggfliegen behält sich der Bewirtschafter vor Entschädigungen bis zu der Höhe einer Jahreskarte ein zu heben!

Mit lösen der Angelkarte erkennt der Kartennehmer die vorstehenden Regeln an und erklärt sich mit diesen einverstanden.

Petri Heil

 

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