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Habach

Habach

GPS:47.256532; 12.317722
Jahreszeit:1. April bis 30. September
Fischarten:Bachforelle, Bachsaibling
Angelarten:Ansitzangeln, Fliegenfischen, Posenangeln, Spinnangeln
Genehmigung auf Papier:Nein, kann am Handy vorgezeigt werden
Boot:nicht erlaubt
Nachtangeln:nicht erlaubt
Typ:Bach
Eigentümer:Hotel Bräurup GmbH & Co KG
E-mail:hotel@braurup.at
Telefon:+43 6562 62160
Webseite:https://www.braurup.at/de/fischen

Habach (Mischgewässer)

Der Habach ist ein 4-7 Meter breiter, sehr wilder Gebirgsbach mit einigen kleineren Pools.

Der erste Teil flussaufwärts von der Salzach führt sehr wenig Wasser wegen einem Wasserkraftwerk.

Einige hundert Meter oberhalb, fließt das Wasser etwas schneller wo man auch einige kleinere Pools antrifft.

Die Ufer sind meist steil, teils mit größeren Steinen und auch bewachsen (viele Bäume) - teilweise schwierig zu begehen.

Allerdings ist die Strömung nicht sehr stark und man kann demnach problemlos im Bach hinaufwaten.

Parkmöglichkeiten bietet der Gasthof Habachklause.

Fische: Bachforelle, Bachsaibling

 

Preise:

Jugendkarte bis 15 Jahre 22 Euro

Tageskarte 26 Euro

Bestimmungen

Folgende Regeln sind einzuhalten

Erlaubt sind alle Kunstköder und Bienenmaden, jedoch ohne Widerhaken und nur mit Einzelhaken!

Verboten ist das Fischen mit lebenden Wirbeltieren (Fische, Frösche, udgl.), Wurm, Mais, Käse, tiroler Hölzl, Systeme mit mehr als 5 Köder (Nymphen), Drillinge und Zwillinge! Setzkescher sind verboten. Gefischt werden darf von 6.00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit.

Die Ausübunge dieser Erlaubnis ist auf eine Angelrute beschränkt! Die ausgelegte Angelrute darf nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden!

Entnahme

Alle entnommenen Fische sind sofort ins Fangverzeichnis einzutragen! Misch Gewässer: Tageskarte: 2 Stück bis 43 cm und 1 Stück ab 43 cm oder 3 Stück bis 43 cm. 

Sobald der Fischer im Besitz der erlaubten Anzahl der zu entnehmenden Fische ist, hat er das Fischen einzustellen. 

Alle gefangenen Fische, die nicht behalten werden oder untermassige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen, nur verletzte (blutende) und pilzige Fische dürfen nicht mehr zurückgesetzt werden. Solche Fische müssen im Fangverzeichnis eingetragen werden. Sollte ein Fisch den Haken verschluckt haben, so ist dieser zu entnehmen, weidgerecht zu töten und in das Fangverzeichnis einzutragen.

Jeder Fischer hat ein geeignetes Gerät mitzuführen, um ein schonendes Auslösen eines gehakten Fisches bzw. Zurücksetzen zu gewährleisten (Zange, Löseschere). Ein Fisch darf nie mit trockenden Händen angefasst bzw. mit trockenem Kescher gekeschert oder auf trockenem Untergrund gelöst werden. 

Das Ausnehmen der Fische am Angelplatz ist grundsätzlich nicht erwünscht. Jedoch können Eingeweide von gefangenen Fischen kleinst zerteilt und auf einer nicht sehr zugänglichen und einsichtigen Stelle weit ins Wasser geworfen werden. Bei einer Kontrolle durch einen Aufsichtsfischer oder einer von uns beauftragten Person, hat jeder Fischer seine Fischereierlaubnis und die gefangenen Fische (ohne Aufforderung) vorzuweisen.

Auf dem Weg von und zu den Gewässern bitte Rücksicht auf Fauna und Flora nehmen. Sie befinden sich immer auf Fremdgrund bzw. im Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern. Grundsätzlich dürfen Sie mit einer gültigen Fischereierlaubnis jeden Fremdgrund betreten, aber keinen Flurschaden verursachen. 

Nach Beendigung des Angelns hat jeder Fischer den Angelplatz in sauberstem Zustand zu verlassen (leere Dosen, Büchsen, Säcke Verpackungen usw.). Sollte der Angelplatz nicht aufgeräumt sein, gibt es keine Karte mehr!

Jeder Regelverstoß hat den ersatzlosen Entzug der Fischereierlaubnis zur Folge!

 

Petri Heil - Ihre Familie Gassner

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