GPS: | 47.988026; 14.11932 |
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Jahreszeit: | 16. März bis 30. November |
Fischarten: | Bachforelle, Karpfen, Äsche, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Sonstige |
Angelarten: | Spinnangeln, Fliegenfischen, Ansitzangeln, Posenangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | Fluss |
Eigentümer: | Oberösterreichischer Landes-Fischereiverein |
E-mail: | info@landesfischereiverein.at |
Telefon: | 0664/6470373 |
Webseite: | https://www.landesfischereiverein.at/ |
Beschreibung
Kleiner Fluss des Alpenvorlandes mit abwechslungsreichem Fischbestand
Grenzen
Von der Beindlmayrwehr bis zur Straßenbrücke in Wartberg
Länge ca. 3.500 m.
Die Mühlbäche gehören nicht zum Revier.
Fischbestand
Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Bachsaiblinge, Karpfenartige
Befischungsart
Fliegenfischen (Jig-Haken untersagt)
Spinnfischen vom 1. Mai bis 15. September mit angedrückten Widerhaken.
Für Jahreskartennehmer:
Spinnfischen ist max. 8 Tage (20-Tages-Karte) bzw. 4 Tage (10-Tages-Karte) ohne Widerhaken erlaubt; ein solcher Tag ist vor dem Datum mit „Sp“ zu kennzeichnen.
Generell ist nur eine Anbissstelle erlaubt.
Saison
Tageskarten
01. Mai bis 14. September
Jahreskarten
01. Mai bis 14. September
Generell: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang
Lizenzinformationen
Preise
Jahreskarte 20 Tage EUR 330,00
Jahreskarte 10 Tage EUR 186,00
Tageskarte EUR 32,00
Sonstiges
EINTRAGUNGSPFLICHT: In die beiliegende Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige DATUM und der WOCHENTAG, sowie entnommene FISCHE sofort nach dem Fang, einzutragen.
Nach Entnahme der erlaubten Anzahl an Fischen ist das Angeln einzustellen.
Die Lizenz ist an den Verein spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zurückzugeben!
Bestimmungen
GEWÄSSER: KREMS-SCHLIERBACH - ca. 3.500 m
GRENZEN: von der Beindlmayrwehr bis zur Straßenbrücke in Wartberg (ohne Mühlbäche).
MINDESTMASSE: Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling: 30 cm, Äsche: 36 cm.
Für alle anderen Arten gelten die gesetzlichen Mindestmaße
BEFISCHUNGSZEITRAUM: 1. Mai - 14. September, eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang
BEFISCHUNGSARTEN: Eine Rute mit einer Anbissstelle, Fliegenfischen (Jig-Haken untersagt)
Spinnfischen ist vom 1. Mai bis 14. September (ohne Widerhaken) erlaubt;
ENTNAHME: 3 Fische / Tag, davon max. 1 Äsche
EINTRAGUNGSPFLICHT: In die beiliegende Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige DATUM und der WOCHENTAG, sowie entnommene FISCHE sofort nach dem Fang, einzutragen. Nach Entnahme der erlaubten Anzahl an Fischen ist das Angeln einzustellen. Die Lizenz ist an den Verein zurückzugeben!