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Krems bei Schlierbach

Krems bei Schlierbach

GPS:47.988026; 14.11932
Jahreszeit:16. März bis 30. November
Fischarten:Bachforelle, Karpfen, Äsche, Regenbogenforelle, Bachsaibling, Sonstige
Angelarten:Spinnangeln, Fliegenfischen, Ansitzangeln, Posenangeln
Genehmigung auf Papier:Ja, muss in Papierform mitgeführt werden
Boot:nicht erlaubt
Nachtangeln:nicht erlaubt
Typ:Fluss
Eigentümer:Oberösterreichischer Landes-Fischereiverein
E-mail:info@landesfischereiverein.at
Telefon:0664/6470373
Webseite:https://www.landesfischereiverein.at/

 

Beschreibung

Kleiner Fluss des Alpenvorlandes mit abwechslungsreichem Fischbestand

Grenzen

Von der Beindlmayrwehr bis zur Straßenbrücke in Wartberg
Länge ca. 3.500 m.
Die Mühlbäche gehören nicht zum Revier.

Fischbestand

Bachforellen, Regenbogenforellen, Äschen, Bachsaiblinge, Karpfenartige

Befischungsart

Fliegenfischen (Jig-Haken untersagt)
Spinnfischen vom 1. Mai bis 15. September mit angedrückten Widerhaken.

Für Jahreskartennehmer:
Spinnfischen ist max. 8 Tage (20-Tages-Karte) bzw. 4 Tage (10-Tages-Karte)  ohne Widerhaken erlaubt; ein solcher Tag ist vor dem Datum mit „Sp“ zu kennzeichnen.

Generell ist nur eine Anbissstelle erlaubt.

Saison

Tageskarten
01. Mai bis 14. September

Jahreskarten
01. Mai bis 14. September

Generell: Eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang

Lizenzinformationen

Preise
Jahreskarte 20 Tage EUR 330,00
Jahreskarte 10 Tage EUR 186,00
Tageskarte EUR 32,00

Sonstiges
EINTRAGUNGSPFLICHT: In die beiliegende Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige DATUM und der WOCHENTAG, sowie entnommene FISCHE sofort nach dem Fang, einzutragen.
Nach Entnahme der erlaubten Anzahl an Fischen ist das Angeln einzustellen.
Die Lizenz ist an den Verein spätestens zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres zurückzugeben!

Bestimmungen

GEWÄSSER: KREMS-SCHLIERBACH - ca. 3.500 m

GRENZEN: von der Beindlmayrwehr bis zur Straßenbrücke in Wartberg (ohne Mühlbäche).

MINDESTMASSE: Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling: 30 cm, Äsche: 36 cm.

Für alle anderen Arten gelten die gesetzlichen Mindestmaße

BEFISCHUNGSZEITRAUM: 1. Mai - 14. September, eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang

BEFISCHUNGSARTEN: Eine Rute mit einer Anbissstelle,  Fliegenfischen (Jig-Haken untersagt)

Spinnfischen ist vom 1. Mai bis 14. September (ohne Widerhaken) erlaubt;

ENTNAHME: 3 Fische / Tag, davon max. 1 Äsche

EINTRAGUNGSPFLICHT: In die beiliegende Tabelle sind vor Beginn des Angelns das jeweilige DATUM und der WOCHENTAG, sowie entnommene FISCHE sofort nach dem Fang, einzutragen. Nach Entnahme der erlaubten Anzahl an Fischen ist das Angeln einzustellen.   Die Lizenz ist an den Verein zurückzugeben!

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