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Obertrumer See

Obertrumer See

GPS:47.969481; 13.086624
Jahreszeit:01.05.-31.10.
Fischarten:Karpfen, Schleie, Hecht, Zander, Rotauge, Rotfeder, Waller,
Angelarten:Bootsangeln, Posenangeln, Spinnfischen
Genehmigung auf Papier:Ja, muss in Papierform mitgeführt werden
Boot:erlaubt
Nachtangeln:erlaubt
Typ:See
Eigentümer:Landesfischerverband Salzburg
Telefon:06217/7014
Webseite:http://fischen.fischereiverband.at/?q=node/79

! Öffentliches Gewässer !

 

Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 7,00€, 7 Tage: 13,50€, 14 Tage: 21,50€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.

Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

(1) für Jugendliche von 12 - 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. - 31.10.
Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais.
Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.

 

                                                    Obertrumer See Mattsee
(Niedertrumer See)
Tageskarte 18,00 € 18,00 €
Wochenkarte 50,00 € 55,00 €
14-Tageskarte 60,00 € 75,00 €
Saisonkarte Ausverkauft Ausverkauft
Kombinierte Saisonkarte Ausverkauft
Friedfischerkarte (1) 30,00 €

 

 

Alle Fischerkarten setzen eine Jahresfischerkarte Land Salzburg oder eine Gastfischerkarte (1 Tag: 7,00€, 7 Tage: 13,50€, 14 Tage: 21,50€) voraus. Die Gastfischerkarte kann auch bei den Ausgabestellen der Angelfischerkarte erworben werden.

Alle Fischerkarten sind nur in begrenzter Zahl verfügbar.

(1) für Jugendliche von 12 - 15 Jahren vom Zeitraum 1.5. - 31.10.
Erlaubte Köder: Wurm, Maden, Käse, Brot, Mais.
Gefischt werden darf nur mit einer Angel, sowie nur mit Einfachhacken und vom Ufer aus.

Geltungbereich der Angelfischerkarte

Ufer des Obertrumersees und Mattsees, im Verbindungskanal Obertrumersee-Grabensee bis zur Brücke. Im Bereich der Strandbäder ist das Fischen bei Badebetrieb verboten.

Rechte und Pflichten des Angelfischers

Die Angelfischerkarte berechtigt - je nach Karte - zum Fischen im Obertrumersee bzw. Mattsee und nur vom Ufer aus. Das Fischen vom Boot sowie das Auslegen eines Köders von einem Wasserfahrzeug aus ist strengstens verboten! Gefischt werden darf nur mit zwei Angelruten, zum Fang von Köderfischen darf kein zusätzliches Fischereigerät verwendet werden! Das Fischen mit Wathose ist nur auf schilffreien Schotterbänken erlaubt, jedoch ist das Abgehen von Fischereigebieten mit Wathose, Badehose etc. sowie das Aussteigen vom Boot außerhalb des Uferbereiches, um zu Fischen, strengstens verboten!

Die Angelfischerkarte ist nur mit der Jahresfischerkarte/Gastfischerkarte gültig und nicht übertragbar. Die gefangenen Fische sind Eigentum des Angelfischers. Er ist weiters berechtigt, über fremde Grundstücke zum See zu gehen um dort zu fischen, jedoch ist das Betreten von Stegen und das Baden auf fremden Grundstücken nicht gestattet.
Kinder bis zu 12 Jahren benötigen keine Fischerkarte, dürfen jedoch laut gesetzlichen Bestimmungen nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen. Pro Lizenzinhaber ist das Mitfischen von 1 Kind unter 12 Jahren gestattet. Das Kind darf mit 1 Angelrute, und nur auf Friedfische, fischen.

Der Angelfischer ist weiters dazu verpflichtet die Bestimmungen des Salzburger Landesfischereigesetzes und der entsprechenden Verordnungen einzuhalten. Der Angelfischer untersteht der Kontrolle durch Fischereiaufsichtsorgane und durch Fischereiberechtigte. Für Schäden an fremden Grundstücken, sowie selbst verschuldete Unfälle haftet der Angelfischer.
Weiters hat er für eine entsprechende Ausrüstung zu sorgen. Die Verwendung von Legschnüren ist ausnahmslos verboten!

Fangbeschränkung pro Tag

Fischart maximale Stückzahl
Reinanken 6 Stk.
Hecht oder Zander 3 Stk.
Karpfen oder Schleie 3 Stk.
Brachsen 10 Stk.

 

 

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