GPS: | 46.84244; 15.52546 |
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Jahreszeit: | ganzjährig |
Fischarten: | Karpfen,Wels |
Angelarten: | Ansitzangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | erlaubt |
Nachtangeln: | erlaubt |
Typ: | See |
Eigentümer: | Privat |
E-mail: | w1.petritsch@aon.at |
Telefon: | +436642772200 |
Webseite: | https://www.fzz.at/fzz |
Der Oswaldsee ist nur an gewissen Uferflächen zu befischen, da Teile des Sees parzelliert sind. Der See ist nicht ganz einfach zu befischen, da sich viel Kraut im See befindet. Der See hat eine geringe Karpfendichte, dafür beherbergt der See kapitale Exemplare. Nennenswert ist der gute Welsbestand.
Größe / Tiefe | Größe: ca. 15 ha tiefste Stelle: ca. 10,5 Meter durchschnittliche Tiefe ca. 4,0 Meter |
Lizenzausgabe | Freizeit Zentrum Leibnitzerfeld |
Preise | Tages-Abfischkarten: € 18,– 24-Stunden-Abfischkarte € 25,– Fr. – So. Abfischkarte € 50,– Wochenabfischkarte € 120,– |
» Fische dürfen nach dem Fang niemals in das Boot gehoben werden. Der Fisch muss mit samt dem Kescher im Wasser, an das Ufer gebracht werden.
» Ausgedehnte Foto- oder Videosessions außerhalb des Wassers werden nicht toleriert. Die Fische müssen immer mit Wasser befeuchtet werden,um eine Austrocknung der Schleimhaut zu verhindern. In den Sommermonaten Juni, Juli und August dürfen Fische nur mehr im Wasser fotografiert werden.
» Das Einsacken bzw. jegliche Hälterung von Fischen ist strengsten verboten. Der Artgerechte Umgang mit Fischen ist Vorrausetzung.
» Als Abhakmatten sind ausnahmslos nur Matten der Bauart Cradle oder Schifferl (Wiegen) zugelassen. Ausreichend großer Kescher mit einer Bügelspannweite von min. 90cm ist vorgeschrieben.
» Die Verwendung von Klinikum ist Pflicht.
» Geflochtene Schnüre sind Verboten. Schnurstärke Mono: 0,35mm.Schlagschnur Pflicht min. 0,50mm Mono.Auf der Rolle muss ausreichend Schnur vorhanden sein.
» Das Ausbringen der Montagen mit dem Boot ist nur für das Angeln auf Friedfische erlaubt. Das Drillen der Fische vom Boot ist erlaubt und wird auch empfohlen.
» Elektromotor, Echolot und Marker sind gestattet.
» Die Einfahrt in den abgesenkten Bereich des Sees ist nur zum Be- und Entladen des Fahrzeuges gestatten und muss schnellstmöglich wieder verlassen werden. Das dauerhafte Abstellen von Fahrzeugen im abgesenkten Bereich ist nicht gestattet.
» Die Fischplätze sind während des gesamten Aufenthaltes am See in Ordnung zu halten. Müll ist wieder mitzunehmen. Zu wiederrechtliche Müllablagerungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
» Offenes Feuer ist nur in Feuertassen, oder im Griller erlaubt.Ein angemessenes Verhalten gegenüber den Angelkollegen ist Voraussetzung. Übermäßiger Alkoholkonsum wird nicht toleriert.
» Beim Verlassen des Angelplatzes, müssen die Angelruten aus dem Wasser gezogen werden.
» Hunde sind am Angelplatz gerne willkommen, jedoch sind sie unter ständiger Kontrolle zu halten. Hundekot ist im Dixi Klo zu entsorgen.
» Die Benützung der WC-Anlagen ist ZWINGEND VORGESCHRIEBEN. Nach Verlassen der Anlage sind die Angelplätze vollständig zu räumen.
» Die Fischereiberechtigung ist den Aufsichtsorganen auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Nach Aufforderung ist die Kontrolle vom Angelgerät,Gepäckstücken und des KFZ zu ermöglichen.
» Bei Nichteinhaltung bzw. anderweitigen groben Vergehen, ist jederzeit mit dem Verlust der Fischereiberechtigung und mit einem Verweis der Anlage zu rechnen.
» Die Verwendung von Booten ist auf eigene Gefahr gestattet. Der Verein übernimmt keine Haftung. Bei der Verwendung von Booten herrscht Schwimmwesten Pflicht.
» Bei Anglern unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigen bzw. übernehmen diese die volle Verantwortung.