GPS: | 48.574747; 13.992537 |
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Jahreszeit: | 1. Januar bis 31. Dezember |
Fischarten: | Karpfen, Schleie, Hecht, Rotauge, Rotfeder, Wels (Waller) |
Angelarten: | Ansitzangeln, Friedfischangeln, Karpfenangeln, Posenangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | Teich (Weiher) |
Eigentümer: | Fischereikonsortium Poeschlteich |
E-mail: | TKoller1@gmx.at |
Telefon: | +43 664 50 158 50 |
Pöschlteich ist ein Weiher in Oberösterreich.
Tageskarte 13 Euro
Bestimmungen
1. Die Höchstzahl der Beute wird mit 2 (zwei) Fische festgelegt. Rotauge und Rotfeder unbeschränkt!
2. Mindestmaße und Schonzeiten:
Karpfen 1. Mai - 31. Mai, 35 cm
Krebs ganzjährig geschont
Schleie 16. Mai - 30. Juni, 25 cm
Hecht ganzjährig geschont
Rotfeder keine Schonzeit
Rotauge keine Schonzeit
Wels ganzjährig geschont
sonstige ganzjährig geschont
3. Jeder angefangene Tag - auch wenn nur kurzzeitig ausgenutzt - gilt als ganzer Fischtag. Nachtangeln ist nicht gestattet. Nach dem Fang von 2 massigen Fischen (ausgenommen Rotauge und Rotfeder) ist nur mehr das Angeln mit Maden erlaubt. (14er Haken oder kleiner)
4. Dieser Fischerei-Erlaubnisschein ist nur nach vollständiger Ausfüllung gültig.
5. Das Fischen mit Schwimmbrot, Wobbler, Spinner, Twister, Blinker und Gummifisch ist nicht gestattet.
6. Es darf jeder Lizenznehmer nur mit 2 Angeln fischen. Jede Person darf pro Tag nur einen Erlaubnisschein lösen.
7. An der Angelschnur darf höchstens 1 Angelhaken angebracht werden.
8. Das Fischen von der Zille oder vom Boot ist N I C H T gestattet.
9. Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, die Kontrolle der Fischereilegitimation, sowie auch die Rucksack- und Fahrzeugkontrolle ohne Widerspruch zu gestatten.
10. Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln oder, sei es auch nur für kurze Zeit, oder aus welchem Grund immer, in Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen. Das Mitfischen von max. 3 Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr mit jeweils 1 Angel ist jedoch gestattet(also max. 5 Angeln pro Lizenz bei 3 Kinder). Die persönliche Anwesenheitspflicht des Lizenznehmers ist dabei nötig.
11. Der Angelplatz ist sauber zu verlassen.
12. Das Fischen mit Fischködern (sowohl lebend als auch tot) ist nicht gestattet.
13. Das Versorgen gefangener Fische (Ausnehmen und Schuppen) am Angelplatz oder Uferbereich ist untersagt. Gefangene Karpfen und Schleie sind nach der Landung weidgerecht zu töten und sofort in den Erlaubnisschein einzutragen, oder lebend schonend zurückzusetzen. Setzkescherhalterung dieser beiden Fischarten ist untersagt. Rotaugen und Rotfedern dürfen nicht in den Teich zurückgesetzt werden.
14. Die Tageskarte ist für den Lizenznehmer nur in Verbindung mit der amtlichen Fischereilegitimation (Fischerkarte und Lizenzbüchel/Jahresfischerabgabe) gültig.
15. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen und ersatzlosen Entzug des Fischerei-Erlaubnisscheines zur Folge.