GPS: | 46.971944; 15.494963 |
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Jahreszeit: | Ganzjährig ( wenn eisfrei ) |
Fischarten: | Karpfen, Div. Weißfische, |
Angelarten: | Karpfenangeln; Nachtangeln |
Genehmigung auf Papier: | Nein, kann am Handy vorgezeigt werden |
Boot: | erlaubt |
Nachtangeln: | erlaubt |
Typ: | Teich |
Eigentümer: | Carp Center |
E-mail: | carpcenter.fernitz@gmail.com |
Telefon: | +43 676 / 537 71 91 |
Webseite: | https://carpcenter.at/pages/carp-center-resorts-kontakt |
! Öffentliches Gewässer !
Gewässer R2
Bestand: Enormer Großkarpfen-Bestand
Gewässergröße: 5ha
Plätze: 8-9
Boot: Pflicht! Futterboot erlaubt.
Schwierigkeit: Schwer
Rekordkarpfen mit 38,4kg (mittlerweile 40+ erwartet)
Gewässergröße: 5ha
Plätze: 8-9
Boot: Pflicht! Futterboot erlaubt.
Schwierigkeit: Schwer
Rekordkarpfen mit 38,4kg (mittlerweile 40+ erwartet)
Die Steiermark ist bekannt für große Karpfen. Ganz besonders den Ruf, richtig „Fette“ zu beherbergen, genießen die drei ehemaligen Schotterteiche R1, R2 und R3 südlich von Hartberg. Bewirtschaftet werden die zwischen fünf und sechs Hektar großen Gewässer vom Händler „Carpcenter“. Einen Platz dort zu ergattern ist nicht immer leicht, oft sind sie auf Monate ausgebucht. Ebenso muss man sich einer strengen Revierordnung (betreffend Mindestschnurstärke, Schlagschnur, Cradle, Montage,..) unterwerfen.
Bestand: Karpfen über 30 Kilo (in R2 sogar 39 Kilo), Welse
Lizenzen: Wochenendkarte (Freitag bis Sonntag) um 110 Euro, Wochenkarte um 250 Euro
Reglement
- Allgemeine Schonhakenpflicht (Original Barbless Haken Größe 4-8).
- Es muss ein Leader (Leadcore, Rig-Tube, etc.) mit mind. 40cm hinter dem Vorfach verwendet werden!
- Geflochtene Hauptschnüre sind grundsätzlich verboten.
- Die Verwendung von Schlagschnur ist Pflicht, min. 15m 0.55mm.
- Karpfenköder dürfen nur mit Haarmontage präsentiert werden.
- Es dürfen nur Safety Clips, und Drop-Off Montagen verwendet werden, welche den Bleiverlust zu jeder Zeit sicherstellen.
- Schnurstärke ab 0,35mm
- Abhakmattenpflicht: Es sind ausschließlich Monster Carp Cradles oder Nash Monster Air Cradles erlaubt.
- Fische dürfen nur in Wiegeschlingen ab 1.10m gewogen werden.
- Es sind nur große, feinmaschige Unterfänger ab 42″ (105cm Mindestarmlänge) erlaubt.
- Der gefangene Fisch muss mindestens 10 Minuten nach dem Fang, im Unterfänger im Wasser verbleiben, bevor er aus dem Wasser entnommen werden darf.
– Der Angler hat max. 5 Minuten für die gesamte Hantierung mit dem Fisch an Land (Fotografieren, Wiegen). Danach muss dieser schonend zurück gesetzt werden.
– Das Wiegen der Fische darf ausschließlich in einer Wiegeschlinge erfolgen! - Pro Angelplatz darf nur 1 Marker verwendet werdn!
- Partikel dürfen nur im gekochten Zustand gefüttert werden!
- Tigernüsse füttern verboten, als Hakenköder sind Tigernüsse erlaubt.
- Füttern von Staubfutter, Kürbiskernmehl, Kürbiskernplatten etc. ist verboten. Staubfutter in PVA ist erlaubt.
- Das Einsacken bzw. Hältern von Fischen ist strengstens verboten – die Fische müssen nach dem Fang sofort versorgt und schonend zurückgesetzt werden.
- Lagerfeuer am Teichareal sind verboten
- Beim Verlassen des Angelplatzes müssen die Angelruten eingeholt werden.
- Der Angelplatz ist von jedem Abfall reinzuhalten- der Müll muss mitgenommen werden!
- Bitte die dafür vorgesehenen Toiletten benützen.
- Für jede Art von Schäden oder Unfällen kann keine Haftung übernommen werden, Eltern haften für Ihre Kinder!
- Bei übermäßigem Alkoholkonsum darf nicht gefischt werden!
- Die Angelkarte ist ohne Fischmitnahme – jeder Fischdiebstahl wird bei der Behörde sofort und ausnahmslos zur Anzeige gebracht
- Bei Nicht-Einhaltung dieser Punkte wird die Karte unverzüglich und ausnahmslos ohne jeglichen Ersatz entzogen!
- Sobald Sie bemerken, dass andere Angler am Wasser einen dieser Punkte nicht einhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter 0676/5377191.