Reinerbecker Fischzucht

Reinerbecker Fischzucht

Wie in allen Bereichen des Lebens, müssen auch an unserer Teichanlage Regeln beachtet werden. Dies dient in erster Linie zur Gesunderhaltung und Schonung der Fische.

Mit Beginn des Angelns akzeptieren Sie diese Regeln.

Das Tierschutzgesetz ist stets zu beachten

Alle Fische sind zu keschern

Jeder gefangene Fisch ist zu entnehmen und nach geltender Tierschlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich zu versorgen. D.h. Der Fisch ist zuerst zu betäuben und zu töten. Danach erst darf der Haken entfernt werden.

Gefangene Fische sind bis zum Verlassen des Geländes in geeigneten Behältern zu kühlen. Kühlboxen können gegen Gebühr und Voranmeldung gestellt werden.

Folgende Gegenstände müssen mitgeführt werden: Kescher, Fischtöter, Messer, Kühlbehälter

Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten

Gefangene Fische dürfen nicht am Teich ausgenommen werden

Anfüttern, sowie das Angeln mit Köderfisch sind untersagt

Im gekennzeichneten Schonbereich darf nicht geangelt werden

Abgerechnet wird nach Kg. Sie bezahlen nur, was sie fangen

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