Wie in allen Bereichen des Lebens, müssen auch an unserer Teichanlage Regeln beachtet werden. Dies dient in erster Linie zur Gesunderhaltung und Schonung der Fische.
Mit Beginn des Angelns akzeptieren Sie diese Regeln.
Das Tierschutzgesetz ist stets zu beachten
Alle Fische sind zu keschern
Jeder gefangene Fisch ist zu entnehmen und nach geltender Tierschlachtverordnung (TierSchlV) unverzüglich zu versorgen. D.h. Der Fisch ist zuerst zu betäuben und zu töten. Danach erst darf der Haken entfernt werden.
Gefangene Fische sind bis zum Verlassen des Geländes in geeigneten Behältern zu kühlen. Kühlboxen können gegen Gebühr und Voranmeldung gestellt werden.
Folgende Gegenstände müssen mitgeführt werden: Kescher, Fischtöter, Messer, Kühlbehälter
Den Anweisungen des Personals ist stets Folge zu leisten
Gefangene Fische dürfen nicht am Teich ausgenommen werden
Anfüttern, sowie das Angeln mit Köderfisch sind untersagt
Im gekennzeichneten Schonbereich darf nicht geangelt werden
Abgerechnet wird nach Kg. Sie bezahlen nur, was sie fangen