GPS: | 47.858899; 15.301375 |
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Jahreszeit: | 16. März bis 31. Dezember |
Fischarten: | Bachforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Flussbarsch, Hecht, Seeforelle, Zander |
Angelarten: | Spinnangeln, Fliegenfischen, Vertikal |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | Stausee |
Eigentümer: | Forstdirektion Stift Lilienfeld |
E-mail: | stift.lf.kratzer@aon.at |
Webseite: | https://www.cisto.at/stift/ |
Wienerbruck, ein Ortsteil der Gemeinde Annaberg, befindet sich im Naturpark Ötscher-Tormäuer.
Der Stausee Wienerbruck liegt direkt an der Mariazellerbahn (Haltestation Wienerbruck) und an der B20 Richtung Mariazell. Mit seinen knappen 10 ha ha ist der Stausee ein richtiges Naturjuwel zum Fischen auf Bach- und Regenbogenforelle in einer zauberhaften Landschaft. Am Stausee befindet sich das Naturparkzentrum „Ötscher-Basis“ als Ausgangspunkt für Wanderungen in die Ötschergräben. Hier können sie sich nach dem Fischen im Restaurant oder auf der Seeterrasse mit typischen regionalen Produkten kulinarisch verwöhnen lassen.
Einen besonderen Reiz bietet das Fischen mit dem Belly Boat, da ein Teil des Stausees nicht oder nur schwer zugänglich ist, es kann natürlich aber auch vom Ufer aus gefischt werden. Angelsaison:
16. März bis 31. Dezember
Tageskarte 50 Euro
Bachforelle Regenbogenforelle Seeforelle Seesaibling
Hecht Zander
16.09.-15.03. 01.01.-15.03. 16.09.-15.03. 16.09.-15.03. 01.01.-15.05. 01.03.-31.05.
28 cm 28 cm 50 cm 28 cm 50 cm 40 cm
FISCHEREIORDNUNG
1. Der Lizenznehmer übernimmt diese Fischereiordnung und verpflichtet sich, diese bedingungslos einzuhalten.
2. Die Fischereilizenz ist nur in Verbindung mit einer gültigen Landesfischkarte od. Fischgastkarte für NÖ gültig.
3. Die Bestimmungen der Landesfischereirechte für Niederösterreich sind einzuhalten.
4. Die Ausübung der Fischerei ist nur dem Lizenznehmer persönlich gestattet und ist nicht übertragbar.
5. Die Lizenz gilt für den gesamten Stausee Wienerbruck (von der Brücke der B 20 in Reith bis zur Holzbrücke beim Naturparkcampus). Der Lassingbach und der Saubach sind Schongebiet.
6. Mit der Bevölkerung, den Grundbesitzern und anderen Naturnutzern am See ist ein gutes Einvernehmen zu pflegen. Verschmutzung der Ufer ist zu vermeiden. Für allfällige Schäden haftet der Lizenznehmer.
7. Fischsaison: Beginn 15.03. Ende 31.12.
8. Das Angeln ist nur vom Ufer aus oder mittels Bellyboot gestattet.
9. Das Angeln in der Nacht, das ist eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang, ist verboten.
10. Die Fischerei darf nur mittels einer Rute erfolgen.
11. Schluck- bzw. Blitzhaken (Doppelhaken) u. Drahtsetzkescher sind ausnahmslos verboten.
12. Die Verwendung von Fischfindern (Echolot u. dgl.) ist verboten.
13. Erlaubte Fangköder sind: künstliche Fliege, Blinker, Spinner, Wobbler und Gummifische. Lebende und tote Köderfische sowie alle anderen Köder sind verboten.
14. Mitgebrachte Köderfische (auch Edelfische) sind als Köder verboten und dürfen nicht in den See eingebracht werden.
15. Schonzeiten und Brittelmaße:
sonst. nach den Bestimmungen der NÖ Fischereiverordnung
16. Fangbegrenzung:
Barsch dürfen unbegrenzt entnommen werden. Die Entnahme von Karpfen ist nicht erlaubt.