GPS: | 47.751559; 13.389931 |
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Jahreszeit: | 1. Januar bis 31. Dezember |
Fischarten: | Döbel, Hecht, Karpfen, Brachse, Flussbarsch und 8 weitere Fischarten |
Angelarten: | Hegenenangeln,Schleppangeln,Spinnangeln,Ansitzangeln,Posenangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | See |
Eigentümer: | Fischerei höplinger |
E-mail: | wolfgangsee-fischerei@aon.at |
Telefon: | +43/61383066 |
Webseite: | http://http:www.wolfgangsee-fischerei.at/ |
Hier erwartet dich ein 550 Hektar großes Angelrevier mit einem breiten Artenspektrum. Das bedeutet verschiedenste Angelmethoden sowie Angelzeiten und einen besonderen Reiz für dich und dein Hobby. Die kontinuierlich steigenden Wassertemperaturen sind übringes optimale Bedingungen für sämtliche Cyrpinidenarten.
So angelst du am Wolfgangsee
Für das Angeln auf Salmoniden im Freiwasser kannst du die Schlepp-, Spinn oder Hegenentechnik anwenden. Auf große Raubfische angelst du entweder im Freiwasser oder an der Halde. Außerdem lässt sich die Flachwasserzone nutzen – hier kannst auf Cyprinidenarten sowie Barsche und Zander angeln. Bevorzugst du das Grundangeln kannst du auf alle diese Fischarten stoßen und zusätzlich auf Aalruten.
Preise
Tageskarte 25 Euro
Wochenkarte 80 Euro
2Wochenkarte 120Euro
Monatskarte 200 Euro
Jahreskarte 707 Euro
Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße und Schonzeiten
Fischart
Hecht
Zander
Seeforelle Bachforelle Maränen/Reinanken Seesaibling Elritze/Pfrille
Brittelmaß
kein 50 cm 50 cm 50 cm 35 cm 27 cm
Schonzeit
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz vorgegeben Brittelmaße und Schonzeiten.
Was braucht der Angler um fischen zu dürfen?
Jahreslizenz vom Fischereiberechtigten
Salzburger Jahresfischerkarte und Lizenzbuch von Oberösterreich Fangliste
Für Touristenlizenzen:
gültige Gästekarte der Tourismusbüros St. Wolfgang oder Strobl, die ihn als Gast ausweist Tages- od. Wochenlizenz vom Fischereiberechtigten
amtliche Gastfischerkarte
Was ist erlaubt?
Für Jahreslizenznehmer: Ausübung der Angelfischerei vom 1. 1. bis 31. 12. von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße, die bei einigen Fischarten vom Fischereiberechtigten davon abweichend vorgegeben und einzuhalten sind.
Für Tages-, Wochen- und 2 Wochenlizenzen: 1. März bis 31. Oktober von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
2 Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute vom 15. Februar – 15. Oktober.
Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734)
für einen Tag zum Fischen einzuladen. Der getätigte Fang zählt zum Jahresentnahme des Lizenznehmers.
Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 50 kg pro Jahr.
Jeder Fang ist unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten. Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen!
Angeln vom Boot und Ufer aus
Schleppen nur bei Tageslicht! Die Tätigkeit der Berufsfischerei darf in keiner Weise behindert werden.
Der Mindestabstand von 100 m zu ausgelegten Netzen ist unbedingt einzuhalten!
Jede Kollision mit Netzen ist unverzüglich dem Fischereiberechtigen oder der nächsten Polizeidienststelle zu melden!