GPS: | 48.219204; 14.270116 |
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Jahreszeit: | 1. April bis 30. November |
Fischarten: | Äsche,Bachforelle,Div. Weißfische,Regenbogenforelle |
Angelarten: | Ansitzangeln,Fliegenfischen,Posenangeln,Spinnangeln |
Genehmigung auf Papier: | Ja, muss in Papierform mitgeführt werden |
Boot: | nicht erlaubt |
Nachtangeln: | nicht erlaubt |
Typ: | Fluss |
Eigentümer: | ASKÖ F.K. Wikinger Stadt Traun |
E-mail: | schober.guenther@aon.at |
Telefon: | 06641716703 |
Webseite: | http://www.traun.at/system/web/gelbeseite.aspx?bezirkonr=0&detailonr=217882260&menuonr=218588971 |
BESCHREIBUNG
selektives Mischwasser, Forellen – Weißfische
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TAGESKARTE18,00 €
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JAHRESKARTE INKL. MITGLIEDSBEITRAG140,00 €
Bestimmungen
1.) Eintragungspflicht VOR Beginn des Fischens!
Achtung: Schonhakenpflicht - außer beim Raubfischangeln!
Äschen sind ganzjährig geschont!
Mindestmaß für Forellen 30 cm!
2.) Befischung:
vom 1. April bis 30. November in der Zeit von 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr, an max. 3 Tagen derselben Woche.
3.) Fangerlaubnis pro Fischtag:
10 Fische: davon max. 3 Forellen oder Karpfen. Entnommene Fische (Setzkescher) sind sofort einzutragen!
Nach der Entnahme von 3 Salmoniden ist das Fischen sofort einzustellen!
4.) Grenzen:
Obergrenze: Grenztafel Allgemeinstrecke. Untergrenze: Grenztafel ca. 100 m nach der Ploner-Brücke.
5.) Erlaubt:
2 Angelruten mit je einem Haken, beim Spinnfischen sind Köder mit üblicher Hakenanzahl erlaubt.
Als Hakenköder: Maden, Würmer, Mais, Brot, Semmel, Brioche, Frolic, Chanks, Madenkorb, Glitterteig und toter Köderfisch.
Zum Anfüttern: Maden, Würmer und Mais.
6.) Verboten:
Das Fischen mit Boilie, das Umschneiden von Bäumen und Sträuchern, das Entzünden von Lagerfeuer. Der Abtransport von lebenden Fischen. Fische im Setzkescher gelten als entnommen und dürfen nicht ausgetauscht werden.
7.) Der Bewirtschafter übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Unfälle und Schäden. Durch seine Unterschrift bestätigt der Lizenznehmer die Kenntnisnahme der Bestimmungen und verpflichtet sich diese einzuhalten. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen und Anordnungen der Kontrollorgane wird die Lizenz für ungültig erklärt. Bei Ungültigkeitserklärung der Tageslizenz besteht kein wie auch immer gearteter Wertersatz!