ASV Steyr - Stausee

ASV Steyr - Stausee

GPS:48.1657; 14.4758
Jahreszeit:1. Januar bis 31. Dezember
Fischarten:Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling, Karpfen, Äsche, Hecht, Div. Weißfische, Flussbarsch, Seeforelle
Angelarten:Feedern, Fliegenfischen, Posenangeln, Schleppangeln, Spinnangeln, Ansitzangeln
Genehmigung auf Papier:Ja, muss in Papierform mitgeführt werden
Boot:erlaubt
Nachtangeln:nicht erlaubt
Typ:Fluss
Eigentümer:ASV-Steyr 1923
E-mail:office@asv-steyr.at
Telefon:+43 6504144035
Webseite:https://neuhomeasv.asv-steyr.at/

! Öffentliches Gewässer !

 

Es handelt sich um eine fischreiche, landschaftlich besonders schöne Flussstrecke in der Enns im Bereich von Kronstorf und Rubring/ Ernsthofen.

Flussaufwärts oberhalb des Kraftwerkes nach der Gewässergrenze Harthaller(siehe Gewässerübersicht) liegt das Hermannwasser, das ebenfalls mit der Jahreskarte befischt werden darf.

 

Berechtigungen

Diese Berechtigung ist erforderlich:

Außerdem ist eine dieser Berechtigungen erforderlich:

Die Angelkarte gilt für einen Kalendertag. Erlaubte Angelzeiten sind den Bestimmungen (siehe unten) zu entnehmen.

Schonzeiten & Mindestmaße

Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße für Oberösterreich. Abweichungen siehe Bestimmungen.

Bestimmungen

Bestimmungen

Die eingetragene Person ist berechtigt, die Angelfischerei in den nachstehenden Gewässern unter Beachtung der fischereirechtlichen Vorschriften und der Fangbestimmungen des Angelsportverein Steyr 1923 auszuüben.

Die Angellizenz ist nur in Verbindung mit der amtlichen OÖ. bzw. NÖ Fischerkarte und der jeweilig vorgesehenen Bestätigung für das Kalenderjahr gültig.

Sofern in der Lizenz nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestimmungen des O.Ö. Fischereigesetzes.

Wir üben den Fischfang waidgerecht aus und vermeiden, was dem Charakter des Angelsports abträglich ist!

Es ist die Pflicht eines jeden Anglers, sich mit den Fischereireviergrenzen vertraut zu machen.

Verstöße gegen die angeführten Bestimmungen haben die Entwertung der Bewilligung  zum Fischfang zur Folge, ohne dass dafür eine wie immer geartete Vergütung geleistet wird. Verwaltungsübertretungen werden grundsätzlich der Behörde  angezeigt.

Die beeideten Fischereischutzorgane sowie Vorstandsmitglieder des ASV1923 sind zur Kontrolle der Fischereilegitimation als auch der Fahrzeuge, Boote, Fischertaschen, Rucksäcke etc., sowie der Fischereigeräte und der gefangenen Fische berechtigt. Den Aufforderungen der Kontrollorgane ist Folge zu leisten. Im Falle einer Übertretung des jeweilig gültigen Fischereigesetzes sind die Fischereischutzorgane befugt, die zur Beweisführung notwendigen Gegenstände vorläufig zu beschlagnahmen.

Der ASV Steyr 1923 behält sich vor, über seine Kontrollorgane die Lizenzbeilage zu entwerten. In Folge dessen wird der Vertrag mit dem Lizenznehmer ohne Kostenersatz für ungültig erklärt!

Saison: 16. März bis 30. November (eine Std. vor bis eine Std. nach Sonnenauf- untergang)

Die erlaubten Angeltechniken: Zwei Angelruten mit je einem Einzelhaken oder eine Angelrute mit zwei Einzelhaken.
Spinnfischen mit Drilling ist erlaubt. 

Vom 1. bis 30. November ist das Spinnfischen nur von der Winklinger Kapelle bis zum Kraftwerk Staning erlaubt!


Die maximale Fischentnahme pro Tag ist 4 Fische pro Fischtage, davon max. 1 Stk. Äsche 

Sonderbestimmungen Brittelmaß ASV Steyr 1923:
Äsche 35 cm, Bach- Regenbogenforelle und Saibling 30 cm, Karpfen 40cm, Hecht 60cm

-Das Anfüttern mit Lock- und Futtermittel ist streng verboten! Ausnahme Winkinger Bucht!!

- Huchenfischen und Nachtfischen verboten!

 

Sonnenauf- und Untergänge: Monat, Jahr, S-Aufgang, S-Untergang;   

März, 2022, 06:24, 18:19; April, 2022, 06:13, 19:54; Mai, 2022, 05:24, 20:36; Juni, 2022, 05:03, 21:04; Juli, 2022, 05:20, 20:57; Aug, 2022, 05:58, 20:14; Sept, 2022; 06:40, 19:15; Okt, 2022, 07:20, 18:09; Nov, 2022, 07:10, 16:25

 

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