NUTZUNGSBESTIMMUNGEN / GRENZEN
1) ESG KRAFTWERKSKANAL KLEINMÜNCHEN:
Oberwasserkanal = ca. 900 m oberhalb Kraftwerk (Tafel) bis zum Kraftwerk. 1 Angel am Stock/Kescher mit langer - mindestens 3 m - Stange unbedingt erforderlich;
Unterwasserkanal:
a) ehemaliges Schongebiet: vom Kraftwerk bis zur neuen Brücke max. 1 Fischtag pro Woche;
b) Neue Brücke bis zur unteren Grenze (Brücke Umfahrung Ebelsberg);
REGELUNG FÜR DAS UFER DER LINZER TEXTIL AG:
Jeder Fischer erhält gegen Kaution € 20,00 einen Schlüssel, der zum Schloss der Zauntüre (Nähe Tankstelle bzw. Hofer-Markt) passt. Durch diese Türe kann das Ufer des ESG-Kanals betreten werden. Das gesamte restliche Betriebsgelände der LINZ TEXTIL darf nicht (auch nicht zum Durchgehen) betreten werden.
2.) TRAUN:
Von der Brücke Wienerstr. bis zur flussabwärts gelegenen Kante des Brückenpfeilers der mittleren Eisenbahnbrücke (Fischtafel am rechten Traunufer)
3.) FREINDORFER MÜHLBACH:
Freindorfer Mühlbach 50 m oberhalb des Hauses Kremsmünstererstr. Nr. 106 (Tafel) bis zur Mündung (Steiningerschleuse) in die Traun.
VERBOTE FREINDORFER MÜHLBACH:
Alle Stellen, wo das Betriebsgelände oder Grundstücke der Firma STROBL betreten werden müssten.
Fischen bei Bachabkehr und Blinkerfischen.
FISCHVERBOT IM STROBL FALLBACH (FEILBach) BIS ZUM ENDE DER AU (rote Markierungsstangen) und AUMÜLLERBACH.
4.) TRAUN und KREMS OBERHALB EBELSBERGER BRÜCKE: R E I N E F L I E G E N S T R E C K E !
NICHT IN DR LINZENZ ENTHALTEN
Die Grenzen des Strobel Wassers sind durch gelbe Schilder mit roter bzw. schwarzer Aufschrift gekennzeichnet.